Die Fliegenfischer der Oberen Saalach kennen das Problem: Der Revierbeginn an der Staatsgrenze ist mit dem Fahrzeug am besten über deutsches Staatsgebiet und dann zu Fuß am Ufer entlang bis nach Österreich zu erreichen. Ähnliches gilt für das Parken auf der deutschen Seite der Saalach, anschließend auf die österreichische Seite zu waten und dort die Fischerei auszuüben. Dabei können durch Unkenntnis der Bestimmungen im Bayerischen Fischereigesetz aber große Probleme auf den österreichischen Fischer zukommen.

In Artikel 77(2) Punkt 3 dieses Gesetzes wird unter dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten nämlich angeführt, dass mit Geldbuße bis zu € 5.000,00 belegt werden kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gebrauchsfertiges Fanggerät auf einem Fischwasser, in oder an einem Wasserfahrzeug oder außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe eines Fischwassers mit sich führt, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischfang befugt zu sein.
Nach einem Anlassfall weisen wir Sie dringend darauf hin, auf deutschem Staatsgebiet sowohl am Ufer als auch im Wasser auf deutscher Seite die Steckruten ins Futteral zu geben, bzw. zumindestens auseinander zu nehmen und das Vorfach zu entfernen, da Sie sonst in Bayern bereits den Tatbestand der Schwarzfischerei erfüllen.
Dass allfällige Fänge genau im Fangbuch eingetragen sein müssen, hilft im Falle einer Kontrolle durch bayerische Fischereiaufsicht oder Polizei beim Nachweis der Herkunft mitgeführter Fische. Da das Durchwaten der Saalach einen Grenzübertritt darstellt, muss auch von EU-Bürgern ein Pass oder Personalausweis mitgeführt werden, Jahresfischerkarte oder Führerschein dienen nicht als gültige Reisedokumente.
Bitte um Beachtung!
Laut Aussage von bayerischen Fischereiaufsichtsorganen kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass österreichische Lizenznehmer durch die Saalach waten und von bayerischer Seite aus fischen.
Sowohl die Staats- als auch Reviergrenzen zwischen Österreich und Deutschland verlaufen in der Gerinnemitte, die Fischerei ist daher generell nur vom jeweiligen Ufer aus gestattet. Inhabern einer österreichischen Lizenz ist das Fischen von deutscher Seite aus daher ausnahmslos verboten und wird mit Anzeige bei der Polizei geahndet.
Illustration: PPS-Fotochef Gerhard Rieder kennt die Saalach (und die Gesetze). Foto: (©PPS/Privat/Rachbauer)
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